Vermietertipps
Wer die eigene Immobilie vermieten möchte, sucht in der Regel
solvente
und zuverlässige Mieter. Auf den ersten Blick dürfte es
schwierig sein, diese Eigenschaften bei potentiellen Mietern zu erkennen.
Doch einige
Vermietertipps helfen Ihnen, sich bestmöglich
gegen
Mietnomaden und Mietpreller abzusichern. Doch auch
wenn dieser Worst-Case-Fall nicht zu befürchten ist, kann eine gute Absicherung
vor Mietverlusten und aufwendigen Verfahren bewahren. Die hier vorgestellten
Vermietertipps sind mehr oder weniger aufwendig. Lohnenswert sind sie in jedem
Fall, um Vermieter vor Ausfällen und Verlusten zu schützen.
Vermietertipp 1 - Demda-Mietercheck:
Der Demda-Mietercheck stellt Auskünfte für
Privatvermieter,
Gesellschaften (Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften,
Wohnungsbaugenossenschaften), Makler und
Hausverwaltungen
bereit. Die preiswerten Auskünfte basieren auf Datenbanken mit hohem Aktualitätsgrad
und sind, das Einverständnis des Mietinteressenten vorausgesetzt, einfach
und stressfrei über
www.demda.de
einzuholen.
Vermietertipp 2 - Selbstauskunft:
Sie sollten sich als Vermieter immer einen Selbstauskunftsbogen von ihren
Mietinteressenten ausfüllen lassen. Hier kann sich der Mietinteressent
auch schriftlich damit einverstanden erklären, dass Sie bei einer Wirtschaftsauskunftei
Auskünfte über ihn einholen. Natürlich können Sie sich
auch Gehaltsbescheinigungen vorlegen lassen, beispielsweise eine aktuelle
Lohnabrechnung. Es gab allerdings auch schon Fälle, in denen falsche
Lohnabrechnungen vorgelegt wurden. Gegen die Vorlage der unbeschränkten
Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei bestehen datenschutzrechtliche
Bedenken.
Vermietertipp 3 - Vorvermieter:
Falls es möglich ist, den aktuellen Vermieter des zukünftigen Mieters
zu kontaktieren, können Sie Ihn um eine Auskunft zur Zahlungsmoral und
Wohnweise des Interessenten bitten. Sie können sich auch eine schriftliche
Bestätigung des Vermieters vorlegen lassen. Wer der Vermieter ist, werden
Sie natürlich in aller Regel nur von ihrem Mietinteressenten erfahren
können. Insoweit können Sie nur darauf vertrauen, dass Ihnen ihr
Mietinteressent auch wirklich seinen Vermieter angibt.
Vermietertipp 4 - Kaution einfordern:
Die gängigste Absicherung für Vermieter ist die Kaution oder auch
eine Mietkautionsbürgschaft. Die Mietsicherheit darf höchstens das
Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder
als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. Ist als Sicherheit
eine Geldsumme bereitzustellen, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen
Raten berechtigt. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses
fällig.
Vermietertipp 5 - Bürgschaft:
Eine Bürgschaft ist eine Alternative zur Mietkaution. Eine Kombination
der beiden Absicherungsmethoden ist nur unter besonderen engen Voraussetzungen
zulässig. Im Falle einer
selbstschuldnerischen Bürgschaft
muss der Bürge sofort einspringen, sobald der Mieter seine Miete nicht
zahlt, und kann den Vermieter nicht darauf verweisen, erst alle Mittel gegen
den Mieter auszuschöpfen. Bei der
Ausfallbürgschaft
muss der Bürge erst dann zahlen, wenn eine Zwangsvollstreckung gegen
den Mieter nicht zum Erfolg führt.
Vermietertipp 6 - Versicherung:
Verschiedene Unternehmen bieten
Mietausfall- und Vermieter-Rechtschutzversicherungen
an. Informieren Sie sich aber unbedingt über die unterschiedlichen Klauseln,
damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, wenn der Mieter nicht
zuverlässig zahlt.
Vermietertipp 7 - befristete Mietverträge:
Unter Angabe von bestimmten Gründen ist es möglich den Mietvertrag
auf eine bestimmte Dauer zu befristen. Diese Gründe sind, wenn der Vermieter
nach Ablauf der Mietzeit die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen
oder zu seinem Haushalt gehörende Personen nutzen will, die Räume
in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder
instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses
erheblich erschwert würden – oder die Räume an einen/eine
zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten. Teilt der Vermieter bei Vertragsabschluss
nicht den Grund der Befristung mit ist der Vertrag nicht gültig bzw.
die Befristung unwirksam.
Vermietertipp 8 - Betriebskostenvorauszahlung:
Bei einer Bruttoinklusivmiete werden mit der Mietzahlung auch die Betriebskosten
abgegolten, unabhängig davon, wie hoch sie später tatsächlich
ausfallen. Die Vereinbarung einer Nettokaltmiete nebst Betriebskostenvorauszahlungen
erlaubt hingegen die Umlage der Betriebskosten, insbesondere die Umlage der
verbrauchs- und verursachungsabhängigen Betriebskosten nach dem tatsächlich
erfassten Verbrauch beziehungsweise der tatsächlich erfassten Verursachung.
Das fördert den bewussten Umgang mit Wasser und Energie. Setzen Sie die
Betriebskostenvorauszahlungen – voraussichtlich – Kosten deckend
an. Werden die Vorauszahlungen bewusst zu niedrig angesetzt, um das Objekt
als günstig vermieten zu können, kann das später Ärger
verursachen. Es kann passieren, dass der Vermieter einer hohen Betriebskostennachzahlung
hinterherläuft. Ein Vermieter, der einen Mietinteressenten unter Vorspiegelung
zu niedriger Betriebskosten zum Abschluss des Mietvertrags verleitet, kann
sich sogar schadensersatzpflichtig machen.
Vermietertipps sind dazu da, den Vermieter vor bösen Überraschungen
zu bewahren und ihm die nötige Hilfestellung bei der
Vermietung
der Immobilie zu liefern, besonders wenn es sich um frisch gebackene
Vermieter handelt. Trotz aller Vorsicht, die man als Vermieter walten lassen
muss, sollen die Vermietertipps kein Ansporn zu übertriebenem Misstrauen
sein. Bleiben Sie fair, aber lassen Sie sich nicht zu unvorsichtigem Verhalten
überreden. Wir wünschen Ihnen ein entspanntes und sicheres Mietverhältnis.
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Preis inkl. 19% MwSt. 2. Preis pro Auskunft laut Mietercheck-Preispaket
XL3 der aktuellen Preisliste 3. Ersparnis zwischen Einzelpreis und Preis
pro Auskunft für Vertragskunden im Mietercheck-Preispaket S1 der aktuellen
Preisliste 4. Normalpreis der günstigsten Auskunft dieser Produktgruppe
für Nutzer von Mietercheck-Paketen 5. Größte Ersparnis je Auskunft für Nutzer
von Mietercheck-Paketen innerhalb dieser Produktgruppe 7. Abrechnungsbeispiel
für eine Hauptforderung bis 300,00 Euro gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
8. 1,99 Euro/Minute aus dem Deutschen Festnetz, Mobilfunktarife ggf. abweichend,
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