Vermietertipps

Wer die eigene Immobilie vermieten möchte, sucht in der Regel solvente und zuverlässige Mieter. Auf den ersten Blick dürfte es schwierig sein, diese Eigenschaften bei potentiellen Mietern zu erkennen. Doch einige Vermietertipps helfen Ihnen, sich bestmöglich gegen Mietnomaden und Mietpreller abzusichern. Doch auch wenn dieser Worst-Case-Fall nicht zu befürchten ist, kann eine gute Absicherung vor Mietverlusten und aufwendigen Verfahren bewahren. Die hier vorgestellten Vermietertipps sind mehr oder weniger aufwendig. Lohnenswert sind sie in jedem Fall, um Vermieter vor Ausfällen und Verlusten zu schützen.

Vermietertipp 1 - Demda-Mietercheck:

Der Demda-Mietercheck stellt Auskünfte für Privatvermieter, Gesellschaften (Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften), Makler und Hausverwaltungen bereit. Die preiswerten Auskünfte basieren auf Datenbanken mit hohem Aktualitätsgrad und sind, das Einverständnis des Mietinteressenten vorausgesetzt, einfach und stressfrei über www.demda.de einzuholen.

Vermietertipp 2 - Selbstauskunft:

Sie sollten sich als Vermieter immer einen Selbstauskunftsbogen von ihren Mietinteressenten ausfüllen lassen. Hier kann sich der Mietinteressent auch schriftlich damit einverstanden erklären, dass Sie bei einer Wirtschaftsauskunftei Auskünfte über ihn einholen. Natürlich können Sie sich auch Gehaltsbescheinigungen vorlegen lassen, beispielsweise eine aktuelle Lohnabrechnung. Es gab allerdings auch schon Fälle, in denen falsche Lohnabrechnungen vorgelegt wurden. Gegen die Vorlage der unbeschränkten Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei bestehen datenschutzrechtliche Bedenken.

Vermietertipp 3 - Vorvermieter:

Falls es möglich ist, den aktuellen Vermieter des zukünftigen Mieters zu kontaktieren, können Sie Ihn um eine Auskunft zur Zahlungsmoral und Wohnweise des Interessenten bitten. Sie können sich auch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vorlegen lassen. Wer der Vermieter ist, werden Sie natürlich in aller Regel nur von ihrem Mietinteressenten erfahren können. Insoweit können Sie nur darauf vertrauen, dass Ihnen ihr Mietinteressent auch wirklich seinen Vermieter angibt.

Vermietertipp 4 - Kaution einfordern:

Die gängigste Absicherung für Vermieter ist die Kaution oder auch eine Mietkautionsbürgschaft. Die Mietsicherheit darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Raten berechtigt. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Vermietertipp 5 - Bürgschaft:

Eine Bürgschaft ist eine Alternative zur Mietkaution. Eine Kombination der beiden Absicherungsmethoden ist nur unter besonderen engen Voraussetzungen zulässig. Im Falle einer selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge sofort einspringen, sobald der Mieter seine Miete nicht zahlt, und kann den Vermieter nicht darauf verweisen, erst alle Mittel gegen den Mieter auszuschöpfen. Bei der Ausfallbürgschaft muss der Bürge erst dann zahlen, wenn eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter nicht zum Erfolg führt.

Vermietertipp 6 - Versicherung:

Verschiedene Unternehmen bieten Mietausfall- und Vermieter-Rechtschutzversicherungen an. Informieren Sie sich aber unbedingt über die unterschiedlichen Klauseln, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, wenn der Mieter nicht zuverlässig zahlt.

Vermietertipp 7 - befristete Mietverträge:

Unter Angabe von bestimmten Gründen ist es möglich den Mietvertrag auf eine bestimmte Dauer zu befristen. Diese Gründe sind, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder zu seinem Haushalt gehörende Personen nutzen will, die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden – oder die Räume an einen/eine zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten. Teilt der Vermieter bei Vertragsabschluss nicht den Grund der Befristung mit ist der Vertrag nicht gültig bzw. die Befristung unwirksam.

Vermietertipp 8 - Betriebskostenvorauszahlung:

Bei einer Bruttoinklusivmiete werden mit der Mietzahlung auch die Betriebskosten abgegolten, unabhängig davon, wie hoch sie später tatsächlich ausfallen. Die Vereinbarung einer Nettokaltmiete nebst Betriebskostenvorauszahlungen erlaubt hingegen die Umlage der Betriebskosten, insbesondere die Umlage der verbrauchs- und verursachungsabhängigen Betriebskosten nach dem tatsächlich erfassten Verbrauch beziehungsweise der tatsächlich erfassten Verursachung. Das fördert den bewussten Umgang mit Wasser und Energie. Setzen Sie die Betriebskostenvorauszahlungen – voraussichtlich – Kosten deckend an. Werden die Vorauszahlungen bewusst zu niedrig angesetzt, um das Objekt als günstig vermieten zu können, kann das später Ärger verursachen. Es kann passieren, dass der Vermieter einer hohen Betriebskostennachzahlung hinterherläuft. Ein Vermieter, der einen Mietinteressenten unter Vorspiegelung zu niedriger Betriebskosten zum Abschluss des Mietvertrags verleitet, kann sich sogar schadensersatzpflichtig machen.

Vermietertipps sind dazu da, den Vermieter vor bösen Überraschungen zu bewahren und ihm die nötige Hilfestellung bei der Vermietung der Immobilie zu liefern, besonders wenn es sich um frisch gebackene Vermieter handelt. Trotz aller Vorsicht, die man als Vermieter walten lassen muss, sollen die Vermietertipps kein Ansporn zu übertriebenem Misstrauen sein. Bleiben Sie fair, aber lassen Sie sich nicht zu unvorsichtigem Verhalten überreden. Wir wünschen Ihnen ein entspanntes und sicheres Mietverhältnis.

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